Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln folgt anderen gesetzlichen Vorgaben als die von klassischen Lebensmitteln.
Gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ist eine detaillierte Nährwerttabelle (Brennwert, Fett, Kohlenhydrate) für diese Produktgruppe nicht vorgeschrieben.
Stattdessen stehen folgende Angaben im Fokus der Transparenz auf den jeweiligen Produktseiten:
Zutatenverzeichnis: Eine lückenlose Auflistung aller verwendeten Pflanzenextrakte und Inhaltsstoffe.
Wirkstoffgehalt: Die explizite Angabe von Vitaminen, Mineralstoffen oder Bitterstoffen bezogen auf die tägliche Verzehrempfehlung.
Verbraucherhinweise: Gesetzlich festgelegte Warn- und Anwendungshinweise für eine sichere Nutzung.
Diese Regelung basiert auf der Tatsache, dass Nahrungsergänzungsmittel lediglich in sehr geringen Mengen verzehrt werden. Der Beitrag zur täglichen Energieaufnahme ist daher physiologisch nahezu vernachlässigbar.
Die Priorität der Kennzeichnung liegt stattdessen auf der Qualität und Konzentration der wertgebenden Inhaltsstoffe.
Bei Bedarf können wir Dir gerne Informationen zu den Inhaltsstoffen und der Zusammensetzung zukommen lassen.